TURBO 2025
Turbo-Aktionszeitraum: 10. Jänner bis 30. Juni 2025
Nach dem großen Erfolg der „Neustart“-Förderung 2023 und 2024 freuen wir uns, Sie und Ihre Kunden auch 2025 wieder mit einer Förderaktion zu unterstützen. Nützen Sie dieses Angebot als Turbo für Ihre erfolgreiche Kundenakquise und für Neugeschäft bei Bestandskunden.
Ihre Fachgruppe und die Wirtschaftskammer Kärnten wünschen Ihnen viel Erfolg!
Förderaktion für Investitionen in
Teilnahmeberechtigt:
Auftraggeber (Einreicher und Förderwerber): KMU und EPU mit Hauptsitz in Kärnten (Mitgliedsbetriebe der WK Kärnten)
Auftragnehmer: Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe UBIT sowie der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation in Kärnten
Förderbare Kosten:
Als im Rahmen der gegenständlichen Förderrichtlinie förderbare Kosten gelten Eigenleistungen der Auftragnehmer (Beratungen oder Umsetzungsaufträge ab 10. Jänner 2025, ausgenommen Drittleistungen) ab einem Auftragswert von Euro 1.000 (gefördert mit 300 Euro). Ab einem Auftragswert von 1.500 werden 500 Euro Zuschuss gewährt.
Förderbare Kosten müssen auf Grundlage von Rechnungen, die von befugten Kärntner Mitgliedsbetrieben der Fachgruppe UBIT Kärnten oder der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Kärnten ausgestellt wurden und den Rechnungslegungsvorschriften entsprechen, bezahlt worden sein.
Kosten, die bereits im Rahmen von anderen Förderprogrammen unterstützt wurden oder werden, sind von der gegenständlichen Förderung ausgeschlossen. Die Antragstellung von bereits geförderten Kosten ist somit nicht möglich.
Voraussetzungen:
- Insgesamt stehen 75.000 Euro für die Förderung zur Verfügung.
- Die Unterstützung erfolgt im Rahmen eines nicht rückzahlbaren Förderzuschusses in Höhe von € 300, — Euro (netto) bei einem erteilten Auftrag im Bereich Digitalisierung, Marktauftritt oder Vertrieb von mindestens € 1000, — Euro (netto) an einen Mitgliedsbetrieb der Fachgruppe UBIT sowie der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation Kärnten.
- Der nicht rückzahlbare Förderzuschuss erhöht sich auf € 500, — Euro (netto) bei einem erteilten Auftrag im Bereich Digitalisierung, Marktauftritt oder Vertrieb von mindestens € 1500, — Euro (netto) an einen Mitgliedsbetrieb der Fachgruppe UBIT sowie der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation Kärnten.
- Beim Antrag muss die Rechnung UND der Zahlungsnachweis hochgeladen werden. Bei Beratungen zusätzlich das Beratungsprotokoll.
- Start der Förderaktion ist der 10. Jänner 2025. Rechnungen können nicht rückwirkend eingereicht werden; Rechnungsdatum bzw. Auftragserteilung muss der 10. Jänner 2025 oder später sein.
- Pro Förderwerber ist nur eine Einreichung möglich.
- Pro Auftragnehmer dürfen maximal drei Förderanträge abgewickelt werden.
- Es gilt das „first come – first served“-Prinzip. Die Förderung läuft, bis das Förderbudget ausgeschöpft ist, längstens jedoch bis 30.6.2025.
- Das Förderbudget wird von der Wirtschaftskammer Kärnten, der Fachgruppe UBIT sowie der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation Kärnten zur Verfügung gestellt; Abwicklung und Auszahlung erfolgen über die Wirtschaftskammer Kärnten.
- Zulässige Förderwerber sind ausschließlich Mitgliedsbetriebe der WKK, sofern sie natürliche oder juristische Personen sind, ein Einzelunternehmen oder ein KMU betreiben und über eine aufrechte Gewerbeberechtigung mit aktiv betriebener Betriebsstätte verfügen und den Geschäftssitz oder eine Niederlassung ihres Unternehmens in Kärnten haben.
- Kosten, die bereits im Rahmen von anderen Förderprogrammen unterstützt wurden/werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Bitte lesen Sie die gesamte Förderrichtlinie genau durch und laden Sie nur Rechnungen hoch, die dieser entsprechen. Nur so können wir eine schnelle Abwicklung und damit Überweisung der Beträge gewährleisten.
Einreichungen sind ab dem 10. Jänner 2025 möglich!