Mit Sicherheit durchstarten

Cashback-Aktion „Mit Sicherheit durchstarten

Jetzt bis zu 500 Euro (netto) im Bereich Cyber-Security gefördert bekommen!

Für den Schutz gegen Cyberangriffen und Maximierung des sicheren Umgangs mit IT-Systemen im Unternehmen, fördert das Land Kärnten, Abt. 7 – Wirtschaft, Tourismus und Mobilität, in Kooperation mit der Fachgruppe UBIT und der Wirtschaftskammer Kärnten, Anschaffungen sowie Beratungsleistungen im Bereich Cyber-Security und Mitarbeiterschulungen zur Förderung des sicheren Umgangs mit IT-Systemen.

Förderbare Kosten:

Als im Rahmen der gegenständlichen Förderrichtlinie förderbare Kosten gelten insbesondere Anschaffungen sowie Beratungsleistungen im Bereich Cyber-Security und Mitarbeiterschulungen zur Förderung des sicheren Umgangs mit IT-Systemen. Unter den Anschaffungen im Bereich Cyber-Security sind Hardware, Software oder Konfigurationsleistungen zu verstehen.

Förderbare Kosten müssen auf Grundlage von Rechnungen, die von befugten Gewerbetreibenden der Fachgruppe UBIT Kärnten ausgestellt wurden und den Rechnungslegungsvorschriften entsprechen, bezahlt worden sein.

Kosten, die bereits im Rahmen von anderen Förderprogrammen unterstützt wurden oder werden, sind von der gegenständlichen Förderung ausgeschlossen. Die Antragstellung von bereits geförderten Kosten ist somit nicht möglich.

Voraussetzungen:

  • Insgesamt stehen 60.000 Euro für die Förderung zur Verfügung.
  • Die Unterstützung erfolgt im Rahmen eines nicht rückzahlbaren Förderzuschusses in Höhe von € 300, — Euro (netto) bei einem erteilten Auftrag im Bereich Cyber-Security von mindestens € 1000, — Euro (netto) an einen Mitgliedsbetrieb der Fachgruppe UBIT.
  • Der nicht rückzahlbare Förderzuschuss erhöht sich auf € 500, — Euro (netto) bei einem erteilten Auftrag im Bereich Cyber-Security von mindestens € 1500, — Euro (netto) an einen Mitgliedsbetrieb der Fachgruppe UBIT
  • Beim Antrag muss die Rechnung UND der Zahlungsnachweis hochgeladen werden. Bei Beratungen zusätzlich das Beratungsprotokoll.
  • Start der Förderaktion ist der 4. November 2021. Rechnungen können nicht rückwirkend eingereicht werden; Rechnungsdatum bzw. Auftragserteilung muss der 4. November oder später sein.
  • Pro Förderwerber ist nur eine Einreichung möglich.
  • Pro Berater/IT-Dienstleister dürfen maximal drei Förderanträge abgewickelt werden.
  • Es gilt das „first come – first served“-Prinzip. Die Förderung läuft, bis das Förderbudget ausgeschöpft ist, längstens bis 30. Juni 2023
  • Das Förderbudget wird vom Land Kärnten, Abt. 7 – Wirtschaft, Tourismus, Mobilität, der Fachgruppe UBIT und der Wirtschaftskammer Kärnten zur Verfügung gestellt; Abwicklung und Auszahlung erfolgen über die Wirtschaftskammer Kärnten.
  • Zulässige Förderwerber sind ausschließlich Mitgliedsbetriebe der WKK, sofern sie natürliche oder juristische Personen sind, ein Einzelunternehmen oder ein KMU betreiben und über eine aufrechte Gewerbeberechtigung mit aktiv betriebener Betriebsstätte verfügen und den Geschäftssitz oder eine Niederlassung ihres Unternehmens in Kärnten haben.
  • Kosten, die bereits im Rahmen von anderen Förderprogrammen unterstützt wurden/werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Bitte lesen Sie die gesamte Förderrichtlinie genau durch und laden Sie nur Rechnungen hoch, die dieser entsprechen. Nur so können wir eine schnelle Abwicklung und damit Überweisung der Beträge gewährleisten.

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      • Es erfolgt eine allfällige Weitergabe der Daten an den zuständigen Landesstellen, den Landesrechnungshof, den Rechnungshof der Republik Österreich, das Bundesministerium für Finanzen (Transparenzdatenbank) und die Organe der EU für Kontrollzwecke.
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